"Pilze schmecken nicht nur köstlich, sie dienen auch
der Nährstoff- und Wasserversorgung der Bäume im Wald und sind
wichtige Nahrung für viele Tiere. Wenn nun Schwammerlsucher ganze
Waldgebiete plündern, führt das zu einer massiven Störung des
ökologischen Gleichgewichts. Denn ein Pilz kann sich nur
fortpflanzen, wenn die Sporen im Pilzhut reif werden und der Wind
oder Tiere sie verbreiten. Die Einführung einer "Sammel-Lizenz" für
Pilze ist daher keine willkürliche Schikane, sondern dient der
Nachhaltigkeit. Die Verantwortung für die nachhaltige Bewirtschaftung
liegt bei den Eigentümern", betont DI Felix Montecuccoli, Präsident
der Land&Forst Betriebe Österreich.
Die Aufregung über die kostenpflichtigen Lizenzen zum Sammeln von
Pilzen auf der Kärntner Koralpe beruht auf dem Missverständnis, dass
jeder im Wald einfach tun kann was er will. Doch auch im Wald gibt es
Grenzen, die im Forstgesetz geregelt sind. Prinzipiell kann jedermann
den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Die
Früchte eines Grundes gehören jedoch gemäß ABGB dem Grundeigentümer -
auch im Wald. Das Sammeln von Pilzen bis zu zwei Kilogramm pro Person
und Tag wird stillschweigend geduldet - sofern es nicht anders
lautende Willensäußerungen des Waldeigentümers gibt. Der Waldbesitzer
kann das Sammeln von Pilzen jederzeit verbieten oder an
Erlaubnisscheine binden. In diesem Fall muss das Waldstück mit einem
entsprechenden Hinweis gekennzeichnet sein. Verboten ist die
Durchführung und Teilnahme an Pilzsammelveranstaltungen.
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